Verschärfung
Schon im vergangenen Jahr wurde, wie berichtet, in Rom untersagt, an Straßenkreuzungen und Ampeln ambulant Scheiben zu putzen. Für eine Weile funktionierte diese Anweisung, dann versandete sie auf dem für hiesige Verhältnisse nicht unüblichem Wege.
Nunmehr hat die Stadt einen Erlass herausgegeben, nach dem das Scheibenputzen auf den Straßen ebenso verboten wird wie der Verkauf von Artikeln wie Papiertaschentüchern und anderem Krimskrams. Zuwiderhandlungen werden unter Strafe gestellt, zunächst mit 100 Euro sanktioniert, in jedem Fall wird das konfisziert, was man bereits verdient hat. Ebenso wird untersagt, auf den Kreuzungen bei roter Ampel als Jongleure oder sonstige Gaukler aufzutreten; erlaubt bleibt dies jedoch auf den Bürgersteigen oder angrenzenden Grasflächen. Für Verkäufer/Scheibenwäscher, die als eindeutig bedürftig angesehen werden, soll ein Verfahren mit dem Ziel eingeleitet werden, dass ihnen ggf. Unterstützung der Stadt Rom zuteil wird. Wie das funktionieren soll, ist unklar: wer den Einfallsreichtum der Leute kennt, muss davon ausgehen, dass nunmehr eine hohe Zahl jämmerlich aussehender Gestalten versuchen wird, auf diesem Wege staatliche „Stütze“ zu erlangen.....
Der neue Erlass gilt ab heute, 1. November 209, und es ist anzunehmen, dass er zumindest für eine Weile auch durchgesetzt wird. Was der Erlass nicht explizit sagt, aber dennoch klar sein sollte, ist die Tatsache, dass sich im Prinzip nunmehr auch der strafbar macht, der diese Dienste weiterhin in Anspruch nimmt; es gibt hier eine Parallele zum Kauf von eindeutig gefälschten „Markenartikeln“ zu Spottpreisen.
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