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CC-Villas' Blog

Strafzettel als UrlaubsMitbringsel!

hier: Italien

Wer sich über die Lage informieren möchte, kann dies über eine Vielzahl deutschsprachiger Artikel im Internet. Nun einige Links, die im Grunde umfassend über die Verfolgung von Verkehrsverstößen berichten und die wichtigsten Angaben  enthalten:

Strafzettel als UrlaubsMitbringsel! ©iStockphoto.com
Strafzettel als UrlaubsMitbringsel! ©iStockphoto.com

Bild berichtet: Urlaubssouvenir-StrafzettelRasen ist teuer

der Rechtsanwalt: Zustellungsfristen im Bußgeldverfahren / Italien

Im Grunde sind diese Quellen nur durch einige wenige Anmerkungen zu ergänzen.
Die reziproke Eintreibung von Bußgeldern zwischen Italien und Deutschland dürfte nicht mehr lange ausstehen. Einige italienische Städte, so z.B. Rom, bedienen sich bereits heute einer Inkassogesellschaft mit Sitz in Florenz, die für die Stadt Rom Strafzettelgebühren in Deutschland eintreibt.

Die jeweiligen Forderungen enthalten keine Rechtsmittelbelehrung und keine Hinweise, wo und in welchen Fristen man Widerspruch einlegen kann – die Rechtmäßigkeit solcher Schreiben steht auf wackeligen Füßen. Dennoch: die Gefahr einer bösen Überraschung bei erneuter Einreise besteht auch hier, es ist Vorsicht geboten.

Wer sich im übrigen mit dem Gedanken trägt, rechtlich gegen diese Art des Vollzugs vorzugehen, muss berücksichtigen, dass solche Verfahren Jahre dauern können und selbst im eher unwahrscheinlichen Falle des Obsiegens riesige Anwaltskosten nach sich ziehen dürften. In der Zwischenzeit bleiben  die beschriebenen Risiken bei erneuter Einreise.

Fazit: bewusst vorschriftsmäßig fahren und parken – oder „blechen“.

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