Vermittlungsbedingungen für Feriendomizile

Sehr geehrte Kunde,

die nachstehenden Vermittlungsbedingungen werden, soweit wirksam in den Vertrag einbezogen, im Falle Ihres Buchungsauftrages Inhalt des zwischen uns, der Firma CC-Villas GbR, Wegscheid 45, 53347 Alfter, nachstehend „CC-Villas“ abgekürzt, und Ihnen zustande kommenden Vermittlungsvertrages.
Bitte lesen Sie diese daher sorgfältig durch.
Vermittlungsbedingungen für Feriendomizile
1. Stellung und Leistungen von CC-Villas, Anzuwendende Rechtsvorschriften
1.1. CC-Villas bietet in Ihrem Prospekt die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich von Verträgen mit den genannten Eigentümern an. CC-Villas hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Eigentümer/Vermieter/Veranstalter, soweit sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 651a Abs. 2 BGB nichts anderes ergibt.
1.2. Die Rechte und Pflichten von CC-Villas ergeben sich aus diesen Vermittlungsbedingungen, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen, hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB (Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung).
1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die für den Vertragspartner maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und die mit diesem getroffenen Vereinbarungen.
1.4. Soweit die nachfolgenden Bestimmungen Regelungen bezüglich des Aufenthalts sowie der Rechte und Pflichten von Kunde und Vermieter enthalten, werden diese Vereinbarungen durch CC-Villas alsVertreter namens und in Vollmacht des Vermieters getroffen.
2. Vertragsschluss
2.1. Mit dem Senden des Online-Buchungsformulars bietet der Kunde dem jeweiligen Eigentümer/Vermieter, dieser vertreten durch CC-Villas als Vermittler, den Abschluss des Vertrages auf der Grundlage der Objektbeschreibung im Internet und aller ergänzenden Angaben zum Objekt und zum Ort, der Hausordnung (soweit vorhanden und dem Gast vorliegend), der Allgemeinen Leistungsbeschreibung und dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich an.
2.2. Im Buchungsformular müssen alle Reiseteilnehmer aufgeführt sein (inklusive Kinder, Kleinkinder und eventueller Übernachtungsbesuch).
2.3. Der Vertrag kommt ausschließlich zu Stande mit der per E-Mail übersandten Buchungsbestätigung, welche CC-Villas namens in Vollmacht des jeweiligen Eigentümers/Vermieters vornimmt.
2.4. Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Vertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
3. Leistungen
3.1. Die vertragliche Leistung des Eigentümers/Vermieters besteht in der Überlassung des gebuchten Objekts in dem Zustand und der Ausstattung, wie sich diese aus der Ausschreibung ergibt, nach Maßgabe aller Hinweise und Erläuterungen im Internet, beziehungsweise der Objektbeschreibung und eventueller einschränkender oder ergänzende Hinweise und Vereinbarungen im Vertrag.
3.2. Von der Leistungspflicht des Eigentümers/Vermieters nicht umfasst sind, ausgenommen soweit diesbezüglich Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten des Eigentümers/Vermieters bestehen und schuldhaft verletzt wurden, alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Objekts, Strand- und Ortsverhältnisse des Ferienorts.
4. Zahlungsabwicklung
4.1. CC-Villas ist hinsichtlich der Anzahlungen, Restzahlungen und bezüglich Rücktrittskosten Inkassobevollmächtigte des Eigentümers/ Vermieters.
4.2. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist eine Anzahlung fällig. Soweit im Einzelfall nichts anderes in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, beträgt diese 30% des Gesamtpreises und ist innerhalb von 7 Tagen per Banküberweisung (2 Tagen per Kreditkartenzahlung) bei CC-Villas eingehend zu bezahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
4.3. Bezüglich der Anzahlung und des Nachweises der Anzahlung gelten folgende Regelungen:
Die Anzahlung ist grundsätzlich über Kreditkarte (Visa oder Master) zu leisten.
Deutsche Gäste haben darüber hinaus die Möglichkeit per Banküberweisung zu zahlen, soweit in der Buchungsbestätigung nicht Kreditkartenzahlung vermerkt ist. Gäste aus anderen Ländern haben nach gesonderter Vereinbarung ebenfalls die Möglichkeit die Anzahlung per Banküberweisung zu leisten.
A)
Anzahlung per Kreditkarte (Visa oder Master):
Sie mailen uns (per SSL-Verschlüsselung) innerhalb von 2 Tagen ab Zugang der E-Mail mit der Buchungs- und Rechnungsbestätigung Ihre Kreditkartendaten. Wir werden dann unverzüglich abbuchen. Wir werden Ihnen umgehend eine Bestätigung der erfolgreichen Abbuchung mailen. Den Pfad zum entsprechenden Formular für Kreditkartenzahlungen erhalten Sie mit der Buchungs- und Rechnungsbestätigung. Bitte beachten Sie, dass der Buchende immer auch der Kreditkarteninhaber sein muss.
B) Anzahlung per Banküberweisung:
Im Falle der Bezahlung durch Banküberweisung leisten Sie bitte die Anzahlung durch Überweisung unverzüglich nach Zugang der E-Mail mit unserer Buchungs- und Rechnungsbestätigung. Bitte beachten Sie, dass der Betrag der Anzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungs- und Rechnungsbestätigung dem Konto von CC-Villas gutgeschrieben sein muss. Wir empfehlen dringend die Online-Überweisung.
4.4. Falls zwischen Zugang der E-Mail mit der Buchungs- und Rechnungsbestätigung bei Ihnen und dem Belegungsbeginn weniger als 42 Tage bei Buchungen aus Deutschland (66 Tage aus allen anderen Ländern)liegen, ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtpreis nach Maßgabe von Ziff. 4.5 zu bezahlen.
Die Bestimmungen unter 4.3 für den Zahlungsnachweis gelten entsprechend.
4.5. Die Restzahlung muss, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart worden ist, spätestens 42 Tage bei Buchungen aus Deutschland (66 Tage aus allen anderen Ländern) vor Belegungsbeginn auf dem Konto von CC-Villas gutgeschrieben sein.
Bei Kreditkartenzahlung wird der Betrag mit dem Fälligkeitsdatum abgebucht.
4.6. Gehen Anzahlung und/oder Restzahlung bei CC-Villas nicht innerhalb der vereinbarten Fristen ein und/ oder wir konnten bei Kreditkartenzahlung nicht erfolgreich abbuchen, ist CC-Villas berechtigt, namens und in Vollmacht des Eigentümers/Vermieters nach Mahnung mit Fristsetzung den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und den Kunden namens des Eigentümers/Vermieters mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5 zu belasten.
4.7. Soweit der Eigentümer/Vermieter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Objekts und die vertraglichen Leistungen.
5. Rücktritt durch den Kunden
5.1. Es wird darauf hingewiesen, dass bei vermittelten Mietverträgen mit Privateigentümern kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Dem Kunden wird jedoch bei den von CC-Villas vermittelten Verträgen durch den Eigentümer/Vermieter ein Rücktrittsrecht eingeräumt, welches schriftlich ausgeübt werden sollte und an CC-Villas zu richten ist.
5.2. Die Eigentümer/Vermieter können durch CC-Villas als Inkassobevollmächtigte im Falle des Rücktritts folgende pauschalen Rücktrittskosten erheben (soweit im Einzelfall der Eigentümer/Vermieter keine individuellen Rücktrittspauschalen erhebt und diese dann in der Objektbeschreibung ausdrücklich vermerkt), bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie die eventuell mögliche anderweitige Belegung des Objekts berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen mit der Maßgabe, dass es Ihnen unbenommen bleibt, dem Eigentümer/Vermieter nachzuweisen, dass ihm keine oder wesentlich geringere als die geltend gemachten Pauschalen angefallen sind:
a) Bei einem Rücktritt bis zum 61. Tag vor Belegungsbeginn 30% des Gesamtpreises.
b) Bei einem Rücktritt vom 60. bis zum 46. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises.
c) Bei einem Rücktritt vom 45. Tag bis zum 26. Tag vor Belegungsbeginn 70% des Gesamtpreises
d) Ab dem 25. Tag 90% des Gesamtpreises
5.3. In jedem Fall eines Rücktritts sind Sie berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsvertrages, einen oder mehrere Ersatzteilnehmer zu stellen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag ein­treten. Der Eigentümer/Vermieter, vertreten durch CC-Villas, kann der Person (den Personen) des/der Ersatzteilnehmer widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Vertragsdurchführung nicht genügt oder seinem Eintritt in den Vertrag gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.
5.4. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird hiermit ausdrücklich empfohlen.
5.5. Wir empfehlen dringend die Überprüfung Ihrer Auslandskrankenversicherung ob diese im Falle einer Krankheit oder eines Unfalles die Rückführungskosten abdeckt.
6. Kaution
6.1. Bei Ankunft in Ihrem Ferienhaus ist eine Kaution zur Zahlung fällig, die Höhe der Kaution entnehmen Sie bitte der Objektbeschreibung. Die Kaution sichert den Anspruch des Eigentümers auf Bezahlung von Nebenkosten und Schadensersatzbeträgen. Nebenkosten und Kosten für extra erbrachte Leistungen werden jedoch nicht mit der Kaution verrechnet, sondern sind im Voraus bei der Ankunft oder sofort nach erfolgter Leistung zu bezahlen.
6.2. Die Kaution ist beim Eintreffen/der Schlüsselübergabe als Bargeld (Euro) zu übergeben und wird Ihnen (unter Abzug von eventuell entstandenen Kosten und Schadensersatzbeträgen) beim Verlassen des Objektes nach einer Kontrolle (für die sie Zeit bei der Abreise einkalkulieren sollten) zurückgegeben, falls nichts anderes vereinbart wurde.
6.3. Ist eine sofortige Rückzahlung der Kaution vor Ort insbesondere im Rahmen einer Übergabe des Objekts nicht möglich, so wird diese abzüglich begründeter Forderungen für Schäden und Kosten unverzüglich nach der Rückkehr an Sie zurück überwiesen.
6.4. Sollte die Summe der Kosten/Schäden den Betrag der Kaution überschreiten, ist der Eigentümer/Vermieter berechtigt, die Differenz von Ihnen zu fordern.
6.5. Einwendungen gegen die vor Ort vom Eigentümer/Beauftragten an der Kaution vorgenommenen Einbehalte bzw. darüber hinaus geforderten Zahlungen bleiben Ihnen ausdrücklich vorbehalten.
7. Kündigung durch den Eigentümer
7.1. Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt so kann der Kunde wie auch der Eigentümer/Vermieter, vertreten durch CC-Villas, den Vertrag kündigen. Für diesen Fall wird die entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 651 j Abs. 1 und 2 Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland sowie die Vorschriften, auf die in diesen Bestimmungen verwiesen wird, vereinbart.
Dieses entsprechend anwendbare Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt ist jedoch ausschließlich auf Sachverhalte bezogen, welche sich unmittelbar auf die vertragsgemäße Überlassung des Feriendomizils oder die unmittelbare Umgebung des Feriendomizils (Waldbrände in unmittelbarer Umgebung, Straßensperrungen, Sperrungen aufgrund von Seuchen oder Umweltereignisse) im Sinne einer erheblichen Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung des Aufenthalts auswirken. Dementsprechend rechtfertigen Anreisehindernisse, insbesondere bei Flügen, keine Kündigung des Vertrags mit dem Vermieter.
7.2. Der Eigentümer/Vermieter, bzw. dessen örtliche Bevollmächtigte oder CC-Villas als deren Vertreter, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn Sie und/oder Ihre Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie oder Ihre Mitreisenden sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts und des Inventars. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Eigentümer/Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis; wir müssen uns jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangen, einschließlich der uns eventuell von den Eigentümern gutgeschriebenen Beträge.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

8.1. Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Der Eigentümer/Vermieter bezahlt an Sie jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt.
9. Einreisebestimmungen
9.1. CC-Villas erteilt entsprechende Auskünfte nach allgemein zugänglichen Unterlagen und den Auskünften der vermittelten Leistungsträger, ohne spezielle Erkundigungspflicht und davon ausgehend, dass der Kunde deutscher Staatsbürger ist. Für Reisen nach Italien genügt ein gültiger Personalausweis.
Über die von Kunden aus allen anderen Ländern zu beachtenden Bestimmungen gibt deren inländische Vertretung oder ein italienisches Konsulat Auskunft.
10. Stellung und Leistungen von CC-Villas, Anzuwendende Rechtsvorschriften
10.1. Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung sind wir berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen, und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
10.2. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt. Sie verpflichten sich, zugleich für Ihre Mitreisenden, das Objekt pfleglich zu behandeln und uns alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.
10.3. Sie verpflichten sich, das Objekt in ordentlichem, aufgeräumtem Zustand zurückzugeben. Ist dies nicht der Fall, ist der Eigentümer/Vermieter berechtigt, die entstehenden Mehrkosten für die Endreinigung von der Kaution einzubehalten.
10.4. Sie verpflichten sich weiter, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
10.5. Es ist Ihnen grundsätzlich nicht gestattet, eigenmächtig technische Anlagen (Klimaanlage, Poolheizung, Poolpumpe, Sprinkleranlage) einzustellen oder in sonstiger Weise in deren Funktionsweise einzugreifen.
10.6. Das Mitbringen von Haustieren ist nur dann erlaubt, wenn dies in der Objektbeschreibung gestattet ist; auf jeden Fall muss dies schriftlich von CC-Villas bestätigt werden. Anzahl, Rasse und Größe müssen bei der Anmeldung angegeben werden. Haustiere dürfen keine Gefahr für andere darstellen oder etwaige andere Gäste stören. Auf keinen Fall dürfen Haustiere in den Pool gelassen werden. Bei gemeinsam mit anderen Gästen genutztem Pool dürfen sich Haustiere nicht am Pool aufhalten. Sofas (Sitzmöbel) oder Betten (Schlafzimmer) sind für Haustiere absolut tabu.
11. Obliegenheiten des Kunden gegenüber CC-Villas und dem Eigentümer/Vermieter
11.1. Mängel der Vermittlungsleistung von CC-Villas sind dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag.
11.2. Mängel des Objekts selbst sind unverzüglich vor Ort gegenüber dem Eigentümer/Vermieter anzuzeigen. Ansprüche gegenüber dem Eigentümer/Vermieter bei unterbliebener Mängelanzeige entfallen nur dann nicht, wenn die Mängelanzeige unverschuldet unterblieben ist.
11.3. Damit Ihnen bei Schäden am Ferienobjekt oder seiner Einrichtungen keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich Ihres Verschuldens oder Nichtverschuldens entstehen, empfehlen wir dringend, wenn Sie solche Schäden beim Bezug oder später feststellen, diese uns gegenüber auch unverzüglich dann anzuzeigen, wenn solche Schäden nicht von Ihnen verursacht wurden oder für Sie nicht störend sind.
12. Ankunft / Abreise
12.1. Der An-/Abreisetag ist ein Samstag (es sei denn, es ist ausdrücklich ein anderer Tag in der Hausbeschreibung vermerkt). Außerhalb der Saison können mit einigen Eigentümern/Vermietern auch andere Wochentage vereinbart werden.
12.2. Anreisezeit ist von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Ab 16:00 Uhr haben Sie die Berechtigung, das Objekt zu nutzen, jedoch nicht früher. Zur Objektübergabe stehen die Eigentümer/Vermieter oder deren Beauftragte bis 19:00 Uhr zur Verfügung. Nach 19:00 Uhr kann jedoch nicht mehr sichergestellt werden, dass Ihnen das Objekt übergeben werden kann. Ein Anspruch auf Übernahme des Objekts nach 19:00 Uhr besteht nicht. Eventuelle Übernachtungskosten sind von Ihnen selbst zu tragen.
12.3. Bei ihrer Ankunft ist dem Eigentümer/Vermieter oder dessen Beauftragten der Personalausweis/Reisepass von allen Teilnehmern der Reisegruppe vorzulegen.
12.4. Abreisezeit ist von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr, das heißt, am Abreisetag steht ihnen das Objekt bis spätestens 10:00 Uhr zur Verfügung.
13. Haftungsbeschränkungen
13.1.Die vertragliche Haftung von CC-Villas als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag ist für jedwede Schäden des Kunden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von CC-Villas weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeige­führt wurde oder CC-Villas für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
13.2. Für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, sowie für Schäden, die Ihnen oder Ihren Mitreisenden durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des Objekts oder seiner Einrichtungen entstehen, haftet der Eigentümer/Vermieter nicht, es sei denn, dass ihm eine schuldhafte Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten zur Last fällt.
14. Sonstiges
14.1. Sämtliche Ansprüche gegenüber CC-Villas aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Kunde gegenüber CC-Villas innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten letzten Aufenthaltstag gegenüber CC-Villas geltend zu machen. Ansprüche bei Versäumen der Frist entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterblieb.
14.2. Ansprüche gegen CC-Villas aus dem Vermittlungsvertrag, ausgenommen Ansprüche aus unerlaubter Handlung, verjähren in 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen den CC-Villas begründen und dieser selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
14.3. Der Kunde kann CC-Villas nur an deren Sitz verklagen.
14.4. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen CC-Villas und Kunden, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
14.5. Für Klagen von CC-Villas gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von CC-Villas maßgebend.
(c) Urheberrechtlich geschützt RA Rainer Noll, Stuttgart 2004 - 2009

15. Ich erkläre mich mit den Vermittlungsbedingungen einverstanden.
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