Vertragsbedingungen der Firma PI für Ferienhäuser und Ferienwohnungen
- unser Kollege bei dem VDFA -

Sehr geehrte Kunden,
die Firma Pure Italy GmbH, nachstehend "PI" abgekürzt, bietet Ihnen in ihrem Katalog, bzw. auf ihren Internetseiten ausgesuchte Ferienwohnungen und Ferienhäuser an, die von PI selbst ausgewählt, besichtigt und geprüft wurden. Zu einem Gelingen Ihres Aufenthalts tragen auch klare Vereinbarungen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Bestimmungen treffen wollen. Diese Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen, dem Kunden und PI zu Stande kommenden Vertrages. Bitte lesen Sie diese Vorschriften deshalb genau durch. Aus Vereinfachungsgründen verwenden wir nachfolgend für alle von uns angebotenen Ferienwohnungen oder Ferienhäuser einheitlich den Begriff "Feriendomizil".

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1. Rechtsgrundlagen und Stellung von PI

1.1. PI wird für die Eigentümer/Vermieter der Feriendomizile als Vermittler tätig und vermittelt die Feriendomizile als Vertreter der Eigentümer im fremden Namen und auf fremde Rechnung.
1.2. In Übereinstimmung mit der deutschen Rechtsprechung unterstellt PI das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und PI jedoch dem Pauschalreiserecht der §§ 651a – m Bürgerliches Gesetzbuch in entsprechender Anwendung.
1.3. Soweit gesetzliche Vorschriften diesen Bestimmungen nicht vorangehen oder entgegenstehen, gelten für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und PI in erster Linie diese Vertragsbestimmungen.

2. Abschluss des Vertrages

2.1. Mit der Buchung bietet der Kunde PI den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind diese Vertragsbestimmungen, die Beschreibung des Feriendomizils, die Ortsbeschreibung, die "Allgemeine Leistungsbeschreibung" unter www.pureitaly.com und alle ergänzenden Informationen zum Feriendomizil und zum Land. soweit diese dem Kunden vorliegen.
2.2. Reisevermittler sowie die Eigentümer der Feriendomizile, örtliche Verwalter und Repräsentanzen sind von PI nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von PI hinausgehen oder im Widerspruch zur Beschreibung des Feriendomizils stehen.
2.3. Ortsprospekte und Beschreibungen der Feriendomizile, Hotelprospekte, die nicht von PI herausgegeben werden, sind für PI und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Leis-tungsbeschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von PI gemacht wurden.
2.4. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt PI den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.
2.5. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzu-stehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.6. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) von PI zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird PI dem Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung übermitteln. Hierzu ist PI nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Belegungsbeginn erfolgt.
2.7. Der Kunde kann sein Interesse an der Buchung des Feriendomizils gegenüber PI mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail oder über das Internet mitteilen. Diese Mitteilung stellt noch keine verbindliche Buchung des Kunden dar und begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines seinen Wünschen entsprechenden Vertrages.
2.8. PI unterbreitet dem Kunden auf der Grundlage seiner Wünsche oder in Betracht kommender Alternativen ein Angebot und bietet ihm damit rechtlich verbindlich den Abschluss eines Vertrages an. Grundlage dieses Vertragsangebots sind in erster Linie die Angaben im Angebot, die Beschreibung des Feriendomizils sowie alle ergänzenden Angaben und Informationen zum Reiseland, zum Reiseort und zum Feriendomizil, soweit diese Angaben dem Kunden vorliegen.
2.9. Der Vertrag kommt zu Stande, wenn der Kunde das Angebot ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen in der im Angebot angegebene Frist und der dort angegebenen Form annimmt. Rechtlich maßgeblich für den Vertragsschluss ist der Eingang in dieser Annahmeerklärung bei PI.
2.10. PI wird im Regelfall dem Kunden den Eingang seiner Annahmeerklärung bestätigen. Der Vertrag wird jedoch auch ohne eine solche Eingangsbestätigung mit Zugang der Annahmeerklärung bei PI rechtsverbindlich.

3. Preise, Bezahlung

3.1. Die Preise enthalten das Entgelt für die Nutzung des Feriendomizils inklusive eines normalen Energie- und Wasserverbrauchs und, soweit in der Domizilbeschreibung angegeben, eine Endreinigungspauschale. Wenn kein normaler Energie- und Wasserverbrauch enthalten ist, wird auf diesen Umstand in der Beschreibung des Domizils hingewiesen. Alle zusätzlichen Nebenkosten (wie z.B. Heizung) sowie örtliche Kurtaxen müssen von den Kunden getragen werden. Sie sind direkt vor Ort an den Eigentümer oder Verwalter zu begleichen.
3.2. Nach Vertragsabschluss und gegen vorherige Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises zur Zahlung fällig und innerhalb von 5 Tagen an PI zu bezahlen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem Konto von PI.
3.3. Falls zwischen Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden und dem Belegungsbeginn weniger als 5 Wochen liegen, ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtpreis nach Maßgabe von Ziff. 3.4 zu bezahlen.
3.4. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein übermittelt wurde, spätestens 45 Tage vor Belegungsbeginn auf dem Konto von PI eingehend zu überweisen, da PI entsprechend frühzeitig Zahlungen an die Eigentümer zu leisten hat.
3.5. Soweit PI zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises kein Anspruch auf Bezug des Feriendomizils, bzw. Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
3.6. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist PI berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6. diese Vertragsbedingungen zu belasten.

4. Kaution

4.1. PI selbst erhebt keine Kautionen. Soweit Kautionen zu leisten sind, wird ein Kautionsverhältnis ausschließlich mit dem Eigentümer des Feriendomizils begründet.
4.2. Soweit der Eigentümer eine Kaution erfordert ist dies in der Beschreibung des Feriendomizils und der Buchungsbestätigung vermerkt. Soweit angegeben ist, dass die Kautionszahlung an PI zu leisten ist, hat PI ausschließlich die Stellung eines Inkassobevollmächtigten des Eigentümers.
4.3. Die Kaution ist grundsätzlich in bar zu hinterlegen. Eine Kautionsleistung per Scheck ist generell nicht möglich, per Kreditkarte nur dann, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart ist.
4.4. Die Kaution sichert die Erfüllung der Pflichten des Kunden zur Schlüsselrückgabe, zur Bezahlung der verbrauchsabhängigen Neben-kosten wie z.B.: Strom, Wasser, Gas, Telefon, zum Schadensersatz bei Beschädigung sowie zum Schadenersatz bei ggf. nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Endreinigung.
4.5. Der Eigentümer, bzw. dessen Beauftragter ist berechtigt, entsprechende Einbehalte an der Kaution vorzunehmen.
4.6. Soweit vom Eigentümer, bzw. seinen Beauftragten keine Verrechnung mit der Kaution wegen Ansprüchen gemäß Ziffer 4.4 vorge-nommen wird, erfolgt die Rückzahlung am letzten Belegungstag vor Abreise des Kunden. Ansonsten erfolgt die Abrechnung und gegebe-nenfalls Rückzahlung spätestens 14 Tage nach Belegungsende.

5. Leistungspflichten von PI und Leistungsänderungen

5.1. Die von PI geschuldete vertragliche Leistung besteht in der Überlassung des gebuchten Feriendomizils in dem Zustand und der Ausstattung, wie sie sich aus der Ausschreibung und den vertraglichen Vereinbarungen ergibt und zwar nach Maßgabe aller Hinweise und Erläuterungen im Prospekt, bzw. der Beschreibung des Feriendomizils und eventueller ergänzender Hinweise, soweit diese dem Kunden bei Vertragsabschluß vorlagen.
5.2. Von der Leistungspflicht von PI nicht umfasst sind, ausgenommen soweit diesbezüglich seitens PI Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten bestehen und verletzt wurden, alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Domizil und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Domizils, Strand- und Ortsverhältnisse des Ferienorts.
5.3. Änderungen wesentlicher Leistungs- und Austattungsmerkmale des Feriendomizils von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, bzw. der Beschreibung des Feriendomizils, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von PI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamt¬zuschnitt des Feriendomizils nicht beeinträchtigen.
5.4. Unwesentliche Änderungen hinsichtlich der Einrichtungen und Ausstattungen des Feriendomizils sind grundsätzlich zulässig.
5.5. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5.6. PI ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
5.7. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung, bzw. eines wesentlichen Merkmals des Feriendomizils, ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung eines mindestens gleich¬wertigen Feriendomizils zu verlangen, wenn PIt in der Lage ist, ein solche solches ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung von PI über die Änderung dieser gegenüber geltend zu machen.

6. Rücktritt durch den Kunden vor Belegungsbeginn (Anreise) / Stornokosten

6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Belegungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber PI unter der angegebenen Anschrift zu erklären werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2. PI hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Belegungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Domizilpreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung und die gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Feriendomizils berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
a) Bei einem Rücktritt bis 45 Tage vor Belegungsbeginn 30% des Gesamtpreises
b) Vom 44. Tag bis 31. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises
c) Vom 30. Tag bis 7. Tag vor Belegungsbeginn 70% des Gesamtpreises
d) Bei einem Rücktritt am oder nach dem 6. Tag vor Belegungsbeginn 85% des Gesamtpreises.
6.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, PI nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
6.4. PI behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit PI nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht PI einen solchen Anspruch geltend, so ist PI verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.5. Durch die vorstehenden Regelung bleibt das Recht des Kunden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651 b BGB) einen oder mehrere Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt.
6.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Kosten der Rückführung bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

7. Umbuchungen

7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Anreisetermins, des Reiseziels, des Feriendomizils, der Personenzahl und mit gebuchter Nebenleistungen (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann PI bis zu den bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 50,- pro Kunden erheben.
7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistung

8.1. Nimmt der Kunde die Belegung des Feriendomizils oder Teile davon, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht, nicht voll-ständig, nicht über den gesamten Vertragszeitraum oder mit der gebuchten Personenzahl in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises.
8.2. PI wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Eigentümer/Vermieter bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungsteile oder -zeiträume handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

9. Allgemeine Obliegenheiten des Kunden

9.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Verträgen mit PI wie folgt konkretisiert:
a) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von PI und dieser selbst gegenüber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von PI wird der Kunde spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber PI unter der nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen.
9.2. Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
9.3. Beauftragte von PI und Eigentümer/Vermieter sind nicht befugt und von PI nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen PI anzuerkennen.
9.4. Wird die Nutzung des Feriendomizils infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, PI erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn PI oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten, eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von PI oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

10. Besondere Obliegenheiten des Kunden

10.1. Das Feriendomizils darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personen belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist PI, unbe-schadet ihres Rechts auf Kündigung des Vertrages, berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbele-gung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben unverzüglich das Domizil zu verlassen.
10.2. Besuche jedweder dritter Personen, die nicht im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen als Mitreisende angegebenen wurden und die einen Zeitraum 24 Stunden überschreiten, insbesondere eine Übernachtung einschließen sind dem Beauftragten von PI anzuzeigen. Erfolgt eine solche Anzeige nicht oder stellen sich solche Besuche objektiv als Zusatzbelegung des Feriendomizils dar, gilt die Regelung in Ziffer 11.1 entsprechend.
10.3. Auf Verlangen von PI, bzw. deren Beauftragten, ist bei Bezug des Feriendomizils eine Besichtigung und Kontrolle des Feriendomizils und seiner Einrichtungen durchzuführen und das Ergebnis gegebenenfalls in einem Protokoll fest zu halten. Der Kunde ist mit Ansprüchen auf Grund solcher Mängel ausgeschlossen, die im Rahmen einer solchen Übernahme objektiv erkennbar waren, vom Kunden jedoch nicht gerügt wurden.
10.4. Die Kunden und ihre Mitreisenden sind verpflichtet, das Domizil pfleglich zu behandeln, und PI, dem Eigentümer oder dem örtlichen Beauftragten von PI alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden. Dies gilt grundsätzlich auch für Schäden und Mängel, die der Kunde nicht als störend empfindet und solche, für die er sich oder seine Mitreisenden nicht für verantwortlich hält.
10.5. Insbesondere bei Schäden an der Einrichtung und dem Inventar des Feriendomizils gilt, dass eine unterlassene Anzeige seiner Nachweispflicht des Kunden führen kann, dass nach der Abreise festgestellte Schäden nicht von ihm oder seine Mitreisenden verur-sacht wurden oder zu vertreten sind.
10.6. Die Gäste sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
10.7. Der Kunde hat Bedienungsanweisungen und sonstige Hinweise bezüglich der Nutzung des Domizils und seiner Einrichtungen, die im Feriendomizils ausliegen oder ihm vor Ort mitgeteilt worden genau zu befolgen. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, Eingriffe in technische Einrichtungen des Feriendomizils, insbesondere die Elektroinstallation, die Wasser- oder Abwasserversorgung, in einzelne Geräte, Heizungen, Umwälzanlagen von Swimmingpools oder Schließeinrichtungen ohne Zustimmung des Beauftragten oder Eigentümers vorzunehmen. Für schuldhaft durch eine entsprechende Zuwiderhandlung verursachte Schäden haftet der Kunde, gegebenenfalls gesamtschuldnerisch mit seinen Mitreisenden.
10.8. Der Kunde ist verpflichtet, ihm mitgeteilte örtliche Vorschriften, insbesondere zum Brand- und Lärmschutz und zur Wasserversorgung zu beachten.
10.9. Den Gästen obliegt auch die regelmäßige Reinigung des Feriendomizils, das vor seiner Abreise im sauberen Zustand zu hinterlassen ist. Eine eventuell im Preis enthalten End-Reinigung enthält nicht das Reinigen des Geschirrspülers oder die Reinigung des Kochherdes, des Backofens, des Kühlschranks und der Küchengeräte; diese müssen in einwandfrei sauberen Zustand hinterlassen werden. Bedarf es einer Extra-Reinigung, so wird von den Beauftragten von PI die Reinigungszeit berechnet. Mit üblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen oder Beschädigungen der Wohnungsausstattung werden gesondert in Rechnung gestellt. Etwaige Entschädigungsleistungen, die sich aus vorstehenden Regelungen zu Lasten des Kunden ergeben, müssen vor Abreise an den Beauftragten von PI bezahlt werden und können mit einer geleisteten Kaution verrechnet werden.
10.10. Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung von PI mitgebracht werden. Art und Größe sind wahrheitsgemäß und genau anzugeben. Schuldhaft unterbliebene oder falsche Angaben können eine außerordentliche Kündigung des Vertrages durch PI rechtfertigen.

11. An- und Abreisezeit, verspätete Ankunft

11.1. Das Feriendomizil kann frühestens zu dem in der Reiseunterlagen genannten Zeitpunkt bezogen werden. Ein Anspruch auf einen früheren Bezug besteht nicht.
11.2. PI teilt die späteste Ankunftszeit mit. Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Domzilübernahme bei verspäteter Ankunft besteht nicht.
11.3. Eine Verspätung hat der Gast in jedem Fall geltenden Reiseunterlagen genannten Stelle anzuzeigen, insbesondere für den Fall, dass der Eigentümer oder örtliche Beauftragte ausnahmsweise zu einer späteren Übergabe bereit ist.
11.4. Übernachtungskosten des Gastes aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu seinen Lasten.

12. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

12.1. PI oder in deren Stellvertretung der hierzu ausdrücklich bevollmächtige Beauftragte oder Eigentümer, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung von PI, deren Beauftragten oder des Eigentümers nachhaltig stört oder wenn ein Kunde oder Mitreisender sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
12.2. Dies gilt insbesondere soweit trotz Abmahnung eine vertragswidrigen Domizilbelegung, insbesondere eine Überbelegung, fortgesetzt wird oder trotz Abmahnung gegen Hausordnungen verstoßen oder der Hausfrieden erheblich gestört wird oder vor-sätzlich oder grob fahrlässig das Feriendomizil erheblich beschädigt wird.
12.3. Kündigt PI in diesen Fällen, so behält PI den Anspruch auf den Gesamtpreis; PI muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwen-dungen sowie diejenigen Vorteile an¬rechnen lassen, die PI aus einer anderweitigen Belegung des Feriendomizils erlangt.

13. Beschränkung der Haftung

13.1. Die vertragliche Haftung von PI für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit PI für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
13.2. Die deliktische Haftung von PI für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Gesamtpreis des Feriendomizils für die vereinbarte Aufenthaltsdauer beschränkt.
13.3. PI haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Mietwagen), wenn diese Leistungen in der Domizilbeschreibung und der Buchungsbestätigung als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen von PI sind. PI haftet jedoch wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von PI ursächlich geworden ist.

14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

14.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt nach Belegungsende geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber PI unter der angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
14.2. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von PI oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von PI beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von PI oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von PI beruhen.
14.3. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
14.4. Die Verjährung nach Ziffer 14.1 und 14.2 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
14.5. Schweben zwischen dem Kunden und PI Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder PI die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

15. Rechtswahl und Gerichtsstand

15.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und PI findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
15.2. Der Kunde kann PI nur an deren Sitz verklagen.
15.3. Für Klagen von PI gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von PI vereinbart.
15.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.




15.
Ich erkläre mich mit den Vertragsbedingungen einverstanden.
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